Boris' D3nkfabr1k Nachrichten, Politik, Anonymitaet & Technik.

22Jun/11

You’re invited to Music Beta by Google!

Eben hat mich folgende E-Mail erreicht:

 

You're Invited!

Welcome to Music Beta, a new service from Google that lets you store your personal collection online and access it instantly without the hassle of wires or syncing.

 

  • Enjoy your music anywhere — listen on any web browser or your smartphone or tablet running Android 2.2 or higher.
  • Save your favorite albums, artists, and playlists on your device so you can keep listening even when you’re not connected.
  • Create your own custom playlists or build them automatically from a single song.

 

Ich werde euch Natürlich berichten wie mir das ganze gefallen hat, hier könnt ihr Lesen um was es geht. Eins vorab, es sind mehr als 20,000 songs die einem Kostenlos zur verfügung stehen :)

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20Jun/11

GEMA kacken!

Die Web-Guerilla schlägt zurück: In einem Video kritisiert Anonymous die Gema, weil die Verwertungsgesellschaft Musikvideos immer noch nicht an YouTube lizenziert hat. Prompt war die Gema-Website nicht mehr abrufbar - offenbar die Folge von massenhaften Online-Anfragen (DDOS).

Die Gema streitet sich seit Jahren mit YouTube-Eigner Google Chart zeigen über Lizenzen für die Plattform, viele Musikvideos sind deshalb für deutsche Nutzer gesperrt. In der Stellungnahme heißt es weiter: "Anonymous empfindet dieses Vorgehen als eine Einschränkung des freien Informationsflusses." Hingewiesen wird außerdem auf Web-Proxys, mit denen Nutzer die Seite über einen Server in den USA aufrufen - und eigentlich gesperrte Inhalte doch sehen können.

Quelle: Golem.de

Die Antwort der Anonymous Gruppe:

"Sehr geehrte Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA),
Wir sind Anonymous. Wir beobachten mit Sorge eure überhöhten Forderungen bezüglich urheberrechtlich geschützem Material auf Youtube und anderen Plattformen dieser Art.
Das Resultat ist vielen YouTube-Nutzern hierzulande sicherlich bekannt. Beim Klick auf ein entsprechendes Musikvideo ist nur die Meldung „Leider ist dieses Video [...] in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat." zu lesen.
Anonymous empfindet dieses Vorgehen als eine Einschränkung des freien Informations flusses.
Sie weigern sich offenbar massiv dem Google-Unternehmen die nötigen Rechte einzuräumen, um bestimmte Musik- und Filmtitel in Deutschland zeigen zu dürfen.
Ihren überzogenen Forderungen kann und wird das Unternehmen Google nicht zustimmen können, da es nicht die benötigten Werbeeinnahmen generieren kann.
Wir haben keine Probleme damit, dass sie versuchen den Plattenfirmen und Künstlern einen Gewinn zu verschaffen. Dabei stehen sie sich aber selbst im Weg und dadurch auch den Künstlern.
Musiker brauchen YouTube Videos, das wissen mittlerweise sogar schon die Plattenfirmen.
Denn dies ist eine kostenlose Promotion auf die kein Musiker freiwillig verzichten möchte.
Wenn sich dieses Verhalten nich ändert, sehen wir uns gezwungen, weitere Maßnahmen einzuleiten.
Auch werden wir schon jetzt gewisse Tools verbreiten, mit denen wir es ermöglichen , dass auch gesperrte Video's von den Nutzern angesehen werden können.
Der Link dazu befindet sich in der Beschreibung des Videos.
Dadurch möchten wir erreichen, dass mit Google eine schnelle Einigung stattfindet.

We are Anonymous.
We are Legion.
We do not forgive.
We do not forget.
Expect us!

 

Webproxy:
http://hidemyass.com/youtube-proxy/

Proxy einrichten:
Einfach in den Browsereinstellungen oder den Internetoptionen (/Verbindungen/LAN-Einstellungen/Proxyserver) einen HTTP-Proxy eingeben.
Proxylisten:
http://hidemyass.com/proxy-list/
http://www.proxy-listen.de/Proxy/Proxyliste.html

Web-App:
http://www.chip.de/webapps/YouTube-Proxy_40712525.html

Weitere Infos:
http://www.chip.de/news/YouTube-Proxy-Videos-einfach-entsperren_48183749.html

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16Jun/11

Nach Razzia bei kino.to wird jetzt die Polizei abgemahnt

kriminalpolizei

In der vergangenen Woche gelang der Justiz ein Schlag gegen das illegale Streaming von Filmen: Die Website kino.to wurde geschlossen, dreizehn Hintermänner wurden im Zuge mehrerer Razzien verhaftet, Beamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) beschlagnahmten die Server, auf denen kino.to lag.

Auszug aus dem PDF Dokument:

"A B M A H N U N G „kino.to“
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns die Cineastentreff M. Babilinski und W. Hempe GbR, Hebbelstr. 10, 25813 Husum, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Unsere Mandantschaft betreibt die Internetseite www.cineastentreff.de. Die Seite richtet sich an Cineasten und bietet Informationen zu Spielfilmen an. Unsere Mandantschaft hat zu keinem Zeitpunkt gestreamte urheberrechtlich geschützte Werke angeboten, ohne über die dazu erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zu verfügen. Da aber auch die Internetseite kino.to nicht nur gestreamte Werke, sondern Informationen zu Spielfilmen anbot, befindet sich kino.to in direktem Wettbewerb zu den Internetseiten unserer Mandantschaft.
Am 8. Juni 2011 beschlagnahmten Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die Server von kino.to und veröffentlichten unter der URL www.kinto.to folgenden Hinweis:
„Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“"

und weiter...

"I. Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz
Damit sind Sie als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen gem. § 2 Nr. 1 Telemediengesetz Diensteanbieter und müssen den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen. Dies haben Sie ganz offensichtlich versäumt. § 5 Telemediengesetz schreibt nämlich vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss. Ein solches findet sich auf der Seite an keiner Stelle. Dem Internetnutzer ist damit nicht ersichtlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dies gilt umso mehr als dass der Hinweis auf „die Kriminalpolizei“ mehr als nur allgemein gehalten ist. Der Internetnutzer kann damit gar nichts anfangen und hat keinerlei Ansprechpartner, bzw. Postanschrift des Verantwortlichen für die Seite.
Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt."

Die Abmahnung als PDF anschauen.

Weiterlesen...

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14Jun/11

Movie2k.to Offline oder überlastet?

Seit Kurzem sind auch das sehr ähnliche Movie2k.to und weitere sogenannte Streamhoster nicht mehr zu erreichen. Schon brodelt die Gerüchteküche: Während die einen vermuten, Movie2k.to sei dem Ansturm der heimatlosen Kino.to-Nutzer nicht gewachsen, gehen andere von weiteren Maßnahmen der Ermittlungsbehörden aus.

Das Portal Kino.to listete Links auf Filmanbieter auf - nach Einschätzung der Ermittler gibt es aber eine Verbindung zwischen dem Portal und diesen Anbietern. Zwar ist die Internetadresse kino.to in Tonga in der Südsee registriert, die meisten Server stehen aber in Europa (u.a. bei OVH in Frankreich).

Wie sinnvoll war es eigentlich Kino.to offline zu nehmen?

Das zeigt diese Alexa Grafik:

Also ist nichts anderes passiert wie das die Kino.to User jetzt auf Movie2k.to Ihre Filme schauen.

Auf der OVH-ML wurde von einem User folgendes geschrieben

"wie ja mittlerweile jedem bekannt sein sollte, ist die Seite kino.to vom Netz genommen worden. ( http://www.tagesschau.de/inland/raubkopien104.html )
Was mich jetzt allerdings wundert:

a) Warum existiert kein Impressum auf der aktuellen www.kino.to Seite, wenn Sie jetzt Content von der Deutschen Kriminalpolizei enthält? Desweiteren muss auch die Aufsichtsbehörde in diesem Impressum vermerkt sein.

b) Ist DNS-Hijacking nicht strafbar? Hoheit über .to Domains hat ja schließlich nur das polynesische Königreich Tonga? Derzeit verwaltet Octave diese Domain(auf dieser eine Deutsche Rechtsbelehrung zu finden ist?!) und nicht ein exekutives Organ der Bundesrepublik Deutschland?

c) Warum steht der Server hinter der aktuellen kino.to Domain in Frankreich bei OVH? Und nicht in einem Rechenzentrum in Deutschland?"

Das alles würde mich auch sehr Interessieren. Aber ich denke nicht das wir eine Antwort bekommen werden. Und auch wie genau die Polizei die Cloud Server beschlagnahmen konnte? Wie geht den so was?

Die GVU aka Content-MaFIA* hat auf Ihrem Verbrecher Blog (Angeblich haben die Internet-Aktivisten von "Anonymous" die GVU-Seite nach der Aktion gegen Kino.to abgeschaltet, deswegen nun der GVU-Blog.) auch was zu melden.

Übrigens, der Grund warum Movie2k gerade nicht zu erreichen ist, dürfte einfach der sein, das dass ganze System gerade dem Ansturm der Kino.to Besucher nicht gerecht werden kann. Zudem sind ja gerade Ferien, also haben eine ganze menge Kiddies, gerade eine ganze Menge Zeit. Genügend alternativen gibt es ja trotzdem.

 

*MaFIA = Musik and Film International Association

 

 

PS: Die Seite Movie2k läuft bei mir, 14.06.2011 / 17:33 Uhr ohne Probleme!

 

 

*UPDATE*

 

Hiermit bestätige ich, dass wir unter DDoS stehen. Der Server läuft jetzt erstmal wieder, es hat keinen Bust gegeben und es besteht auch nicht die Gefahr dazu. DDoS kommt mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit von der Konkurrenz. (E-Mail von den Betreibern von movie2k)

 

 

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