Nach Razzia bei kino.to wird jetzt die Polizei abgemahnt
In der vergangenen Woche gelang der Justiz ein Schlag gegen das illegale Streaming von Filmen: Die Website kino.to wurde geschlossen, dreizehn Hintermänner wurden im Zuge mehrerer Razzien verhaftet, Beamte der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) beschlagnahmten die Server, auf denen kino.to lag.
Auszug aus dem PDF Dokument:
"A B M A H N U N G „kino.to“
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeigen wir an, dass uns die Cineastentreff M. Babilinski und W. Hempe GbR, Hebbelstr. 10, 25813 Husum, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
Unsere Mandantschaft betreibt die Internetseite www.cineastentreff.de. Die Seite richtet sich an Cineasten und bietet Informationen zu Spielfilmen an. Unsere Mandantschaft hat zu keinem Zeitpunkt gestreamte urheberrechtlich geschützte Werke angeboten, ohne über die dazu erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zu verfügen. Da aber auch die Internetseite kino.to nicht nur gestreamte Werke, sondern Informationen zu Spielfilmen anbot, befindet sich kino.to in direktem Wettbewerb zu den Internetseiten unserer Mandantschaft.
Am 8. Juni 2011 beschlagnahmten Beamten der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) die Server von kino.to und veröffentlichten unter der URL www.kinto.to folgenden Hinweis:
„Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“"
und weiter...
"I. Verstoß gegen § 5 Telemediengesetz
Damit sind Sie als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen gem. § 2 Nr. 1 Telemediengesetz Diensteanbieter und müssen den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen. Dies haben Sie ganz offensichtlich versäumt. § 5 Telemediengesetz schreibt nämlich vor, dass jede Internetseite ein Impressum vorhalten muss. Ein solches findet sich auf der Seite an keiner Stelle. Dem Internetnutzer ist damit nicht ersichtlich, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Dies gilt umso mehr als dass der Hinweis auf „die Kriminalpolizei“ mehr als nur allgemein gehalten ist. Der Internetnutzer kann damit gar nichts anfangen und hat keinerlei Ansprechpartner, bzw. Postanschrift des Verantwortlichen für die Seite.
Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt."
Die Abmahnung als PDF anschauen.
